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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hundeunterbringung, -betreuung, -training vor Ort und/oder sonstige hundespezifische Leistungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Unterbringung und/oder Betreuung von Hunden und/oder Hundetraining vor Ort durch die Canis Resort AG, Erdinger Straße 135, 85356 Freising („Canis Resort“), sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Canis Resort.

2. Vertragsabschluß, -partner

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Canis Resort zustande. Canis Resort steht es frei, die Buchung schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind Canis Resort und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Canis Resort gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag, sofern Canis Resort eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Sofern im Rahmen von Unterbringung, Betreuung oder Hundetraining spezielles Hundefutter und/oder Medikamente verabreicht werden soll, hat der Kunden dies in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Sollte die Menge nicht ausreichend sein, ist Canis Resort berechtigt,
ohne Rücksprache die benötigten Futtermittel/Medikamente zu besorgen und dem Hundebesitzer in Rechnung zu stellen. Für die Fahrt und Abholung der benötigten Futtermittel/Medikamente werden zusätzlich pauschal 2,50 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet.

4. Erkrankungen des Hundes

4.1 Sollte während des Aufenthalts eines Hundes eine tiermedizinische Behandlung erforderlich und der Kunde, der Ansprechpartner in Abwesenheit des Hundebesitzers oder der gewöhnlich behandelnde Tierarzt nicht erreichbar sein, ist Canis Resort berechtigt, auch ohne dessen Zustimmung die entsprechende tiermedizinische Versorgung einzuleiten bzw. einleiten zu lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Benachrichtigung nicht möglich ist, weil der Gesundheitszustand des Hundes dies nicht zulässt (z.B. in Notfällen). Die anfallenden
Behandlungskosten sind vom Kunden zu tragen. Für die Fahrt und die Begleitung zum Tierarzt bzw. in die Tierklinik werden zusätzlich pauschal 80 Euro berechnet.

4.2 Im Falle einer ansteckenden Erkrankung eines Hundes des Kunden sind auch die hierdurch entstehenden Kosten (Mitbehandlung anderer Hunde und Desinfektion der Unterbringung) vom Kunden zu tragen.

5. Leistungen von Canis Resort, Preise, Zahlung, Aufrechnung

5.1 Canis Resort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Hundeunterbringung und/oder -betreuung bereitzuhalten und/oder sonstige vereinbarte Leistungen zu erbringen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die bei jedem Buchungsvorgang abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig im dazu vorgesehenen Formular anzugeben. Ferner hat der Kunde die für die Hundeunterbringung und/oder -betreuung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Canis Resort an Dritte.

5.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Canis Resort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Canis Resort
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

5.4 Canis Resort kann die Preise ferner ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen von Canis Resort oder der Aufenthaltsdauer des Hundes/der Hunde wünscht und Canis Resort dem zustimmt.

5.5 Rechnungen von Canis Resort ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Canis Resort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Canis Resort berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5% über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Canis Resort der eines höheren Schadens vorbehalten.

5.6 Canis Resort ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

5.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Canis Resort aufrechnen oder mindern.

6. Rücktritt des Kunden, Stornokosten

6.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Canis Resort geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Canis Resort. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des von Canis Resort oder einer von Canis Resort zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

6.2 Sofern zwischen Canis Resort und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Canis Resort auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Canis Resort ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges von Canis Resort oder eine von Canis Resort zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

6.3 Sofern der Kunde gebuchte Leistungen wieder storniert, gilt folgende Regelung: Erfolgt die Stornierung

  • wenigstens 60 Tage vor dem vereinbarten Termin, fallen keine Stornokosten an;
  • 30 bis 59 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist der Kunde verpflichtet, 50% des vertraglich vereinbarten Preises für die Hundeunterbringung, -betreuung und/oder sonstige Leistung als Stornokosten zu bezahlen;
  • weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist der Kunde verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die Hundeunterbringung, -betreuung und/oder sonstige Leistung als Stornokosten zu bezahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der Canis Resort entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

7. Rücktritt von Canis Resort

7.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Canis Resort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Canis Resort auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

7.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Canis Resort gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Canis Resort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3 Ferner ist Canis Resort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Canis Resort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

7.4 Canis Resort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.5 Bei berechtigtem Rücktritt von Canis Resort entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. Bereitstellung der Unterbringung, Übergabe und Rückgabe

8.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterbringung seines(r) Hunde(s).

8.2 Im Falle der Buchung von Overnight Care oder Day Care stehen dem Kunden gebuchte Unterbringungen ab 06.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 8.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die bei Canis Resort untergebrachten Hunde im Falle von Day Care bis spätestens 21.00 Uhr, im Falle von Overnight Care bis 11.00 Uhr, abzuholen. Bei verspäteter Abholung ist Canis Resort berechtigt, den der jeweils gebuchten Leistung entsprechenden Tarif erneut in Rechnung zu stellen.

9. Haftung von Canis Resort

9.1 Canis Resort haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Vorbehaltlich Ziffer 7.3 ist im Übrigen eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

9.2 Sofern Canis Resort für die Verletzung von Kardinalpflichten haftet, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, ist die Haftung von Canis Resort auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Eintritt bei Vertragsschluss entsprechend der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände zu rechnen war.

9.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Menschen-Leben, -Körper oder -Gesundheit.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Canis Resort.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Canis Resort (München). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Canis Resort.

10.4 Es gilt deutsches Recht.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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